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Anwendungsgebiete: Zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch bedingten Leistungsstörungen im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes bei dementiellen Syndromen mit der Leitsymptomatik:
Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmung, , Ohrensausen, .
Zur primären Zielgruppe gehören Patienten mit dementiellem Syndrom bei primär degenerativer Demenz, vaskulärer Demenz und Mischformen aus beiden.
Das individuelle Ansprechen auf die Medikation kann nicht vorausgesagt werden.
Hinweise:
• Bevor die Behandlung mit Ginkgo- begonnen wird, sollte geklärt werden, ob die Krankheitsbeschwerden nicht auf einer spezifisch zu behandelnden Grunderkrankung beruhen.
• Häufig auftretende Schwindelgefühle und Ohrensausen bedürfen grundsätzlich der Abklärung durch einen Arzt. Bei plötzlich auftretender Schwerhörigkeit bzw. einem Hörverlust sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden.
Nicht Anwenden bei: Das darf bei Überempfindlichkeit gegen Ginkgo-biloba-Extrakte nicht angewendet werden. Eine Anwendung bei Kindern unter 12 Jahren sollte nicht erfolgen (keine ausreichende Erfahrung).
Da Ginkgo-Extrakte bei depressiven Verstimmungen und , die nicht im Zusammenhang nit dementiellen Syndromen auftreten, bisher nicht ausreichend untersucht wurden, darf das bei diesen Symptomen nur unter Berücksichtigung aller notwendigen Vorsichtsmaßnahmen angewendet werden.
Schwangerschaft und Stillzeit:
• Tierexperimentelle Studien ergaben keinen Hinweis auf embryotoxische oder teratogene Effekte des Ginkgo-Extraktes. Da jedoch keine Erfahrungen beim Menschen vorliegen, ist während der Schwangerschaft der Nutzen einer Behandlung gegen die möglichen Risiken sorgfältig abzuwägen.
• Es ist nicht bekannt, ob Inhaltsstoffe des Extraktes in die übergehen.
Anwendung: 2mal 60-120 mg (2mal 1/2-1 Filmtablette) täglich.
Art und Dauer der Anwendung:
• Die werden unzerkaut mit etwas Flüssigkeit eingenommen. Die Einnahme erfolgt morgens und abends und kann unabhängig von den Mahlzeiten erfolgen.
• Die Behandlungsdauer richtet sich nach der Schwere des Krankheitsbildes und soll bei dieser chronischen Erkrankung mindestens 8 Wochen betragen.
• Nach einer Behandlungsdauer von 3 Monaten ist zu überprüfen, ob die Weiterführung der Behandlung noch gerechtfertigt ist.
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